PODUFAL - WIEHOFSKY Generalplanung, Architektin und beratender Ingenieur, PartmbB Fahrstuhl für barrierefreien Zugang zu allen Etagen

Barrierefreie Aufzüge, die Freiheit im Raum.

Ein Aufzug ist mehr als nur ein Transportmittel, manchmal sorgt er dafür, unüberwindbare Hindernisse zu meistern und bietet somit uneingeschränkte Bewegungsfreiheit.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Bei dem Begriff Barrierefreiheit denkt man automatisch an Personen im Rollstuhl oder mit Sehbehinderung. Aber Barrierefreiheit ist noch viel mehr. Die junge Mutter mit dem Kinderwagen oder auch ältere Personen mit Gehhilfe wie Rollator oder Krücken profitieren von einer gut durchdachten Umweltplanung im wohn- oder städtebaulichen Bereich.
Viele bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit nimmt man nicht unbedingt auch als solche wahr. Sei es die Straßenmarkierung für Sehbehinderte, die Rampe für Rollstühle, die Spiegel im Fahrstuhl oder auch das akustische Signal an der Ampel. Auch im Wohnbereich spielt Barrierefreiheit eine große Rolle. Mobilität und Sicherheit müssen gegeben sein, damit sich alle Menschen ohne Hilfe und Einschränkung frei bewegen können.
Ein oftmals unüberwindbares Hindernis stellen Treppen dar. So ist es von Vorteil, wenn ein Haus einen Aufzug hat, doch diese entsprechen nicht immer den notwendigen Standards. Gerade ältere Modelle bieten nicht die Bedienbarkeit, die erforderlich wäre, um einer Person mit Einschränkungen die Nutzung zu ermöglichen.
Eine Regelung der Barrierefreiheit für Aufzüge findet man in der DIN EN 81-70 und ergänzende Vorgaben sind in der Landesbauordnung zu finden.

Hier wird nach unterschiedlichen Aufzugstypen unterteilt.

Typ 1: mit einer Breite von 1 m und 1,25 m Tiefe
und einer Türbreite von 80 cm,
bietet einem kleinen Rollstuhl Platz.

Typ 2: mit einer Breite von 1,10 m und 1,40 m Tiefe
und einer Türbereite von 90 cm,
bietet einem kleinen Rollstuhl und einer Begleitperson Platz.

Typ 3: mit einer Breite von 2 m und einer Tiefe von 1,40 m
und einer Türbreite von 90 cm,
bietet genügend Platz, um in der Kabine mit Rollstuhl zu wenden. Auch
die größeren Elektrorollstühle haben ausreichend Platz und darüber hinaus können
zusätzlich mehrere Personen mitfahren.

Um den Anforderungen für barrierefreien Wohnraum nach DIN 18040-2 zu entsprechen, muss der Aufzug mindestens Typ 2 entsprechen, der Wartebereich vor dem Fahrstuhl eine Fläche von 1,50 m x 1,50 m bieten und es dürfen keine abwärtsführenden Treppen gegenüber der Aufzugtür liegen.
Das Wenden eines Rollstuhles in einem Aufzug Typ 1 ist nicht möglich, daher müssen hier Spiegel zur besseren Übersicht angebracht werden. Doch auch das Bedienelement und seine Lage muss mit Bedacht ausgewählt werden. Es sollte auch von einem Rollstuhl aus gut zu erreichen sein und des Weiteren die Anforderungen für Sehbehinderte erfüllen. Das bedeutet, die Tafel darf nicht zu hoch und nicht zu weit in der Ecke angebracht werden, sondern so, dass man auch aus Sitzhöhe alle Tasten bedienen kann. Die Tasten sollten neben den sichtbaren Zeichen auch mit Braille-Schrift lesbar sein, um blinden Fahrgästen die Bedienung zu erleichtern. Ebenso ermöglichen hörbare Zeichen, wie Sprachansagen, eine bessere Orientierung. Türen sollten einen Klemmschutz haben und automatisch öffnen und schließen. In der Kabine dient ein umlaufender oder an einer Seite befestigter Handlauf der Sicherheit.
Auch alte Fahrstuhl-Modelle können auf diese Standards umgerüstet werden. Sollte es baulich nicht möglich sein, eine komplett barrierefreie Lösung durch Umbau zu ermöglichen, kann man durch Nachrüsten der notwendigen Bauteile einen Weg finden, eine teilweise Barrierefreiheit zu schaffen.
In Häusern ohne Fahrstuhl lässt sich im Inneren oftmals kein Fahrstuhl mehr installieren. Man hat jedoch die Möglichkeit, einen modernen, barrierefreien Fahrstuhl von außen anzubauen und so eine elegante Lösung zu schaffen, wie hier in unserem Bild.

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