Ex-Schutz, Explosionsschutz; PODUFAL-WIEHOFSKY Generlaplanung Architekten Ingenieure

Wer wird denn gleich in die Luft gehen?

Explosionsschutz im Industriebau, ein spannendes und umfangreiches Thema in der Arbeitssicherheit.

Die Geschichte des Explosionsschutzes

Die ersten Sicherheitsmaßnahmen in der Geschichte des Explosionsschutzes wurden bereits im Jahre 1815 im Bergbau ergriffen. Durch engmaschige Netze wurde das Durchschlagen der Flamme, der sonst offenen Öllampen verhindert. Seit 1909 wurden von der Firma Concordia Elektrizitäts Aktiengesellschaft schlagwettergeschützte Lampen für den Bergbau produziert. 1935 wurde die erste deutsche Vorschrift mit dem Titel “Leitsätze für die Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten und Lagerräumen“ herausgegeben. Über die Jahre entwickelten sich immer effizienter Maßnahmen zum Schutz vor Explosionen. Auch die Vorschrift wandelte sich in den Jahren und führte zu einer Standardisierung, die sich bei elektrischen Betriebsmitteln anhand der Kennzeichnung EX erkennen lässt.

Was ist eine Explosion?

Eine Explosion braucht nicht viel, ein brennbarer Stoff, ein wenig Luft und eine Zündquelle und schon kann es zu einer Explosion kommen. Denken Sie nur an ein Feuerzeug, hier werden bei jeder Zündung kleine Explosionen ausgelöst.
Um dieses zu vermeiden, hilft nur Vorbeugen, denn fehlt eine der drei Komponenten, kann es nicht zu einer Explosion kommen.

Drei unterschiedliche Maßnahmen führen zu einem sicheren Explosionsschutz

Es gibt drei unterschiedliche Maßnahmen, die zusammen zu einem sicheren Explosionsschutz führen.
Die Sicherheitsanforderungen an die Betreiber und Hersteller sind umfangreich. Einen Wegweiser bieten die ATEX-Richtlinien. Die Bezeichnung ATEX kommt aus dem französischen und steht für die Abkürzung ATmosphères Explosibles und umfassen zwei Gebiete des Explosionsschutzes. Zum einen die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG.
Die ATEX Betriebsrichtlinie definiert die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Diese Richtlinie enthält grundlegende Sicherheitsanforderungen die der Betreiber/Arbeitgeber umzusetzen hat. Dazu gehören:

Primärer Explosionsschutz

bedeutet eine explosionsfähige Atmosphäre von vornherein zu vermeiden, zum Beispiel durch nicht brennbare Stoffe mit einem hohen Flammpunkt oder durch zusätzliche Lüftung, die für eine ungefährliche Atmosphäre sorgt, in dem die Konzentration des Gemisches auf ein ungefährliches Niveau gesenkt wird.

Sekundärer Explosionsschutz

bedeutet Verhinderung der Zündung explosionsartiger Atmosphären. Wenn die Bildung der explosionsfähigen Atmosphäre nicht zu verhindern ist, müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine Zündung zu verhindern. Hier gibt es unterschiedliche Maßnahmen, die abhängig vom Gefährdungspotential am Einsatzort sind. Explosionsgefährliche Bereiche werden in unterschiedliche Zonen aufgeteilt.

Gasexplosionsgefährdete Bereiche

Zone 0
Bereich, in dem ständig oder langzeitig eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft mit brennbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel vorhanden ist.
Zone 1
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft mit brennbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel bei normalem Betrieb auftritt.
Zone 2
Bereich, in dem nicht damit zu rechnen ist, dass bei normalen Betrieb eine explosionsfähige Atmosphäre aus einem Gemisch von Luft mit brennbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel auftritt, und wenn, dann nur selten und auch nur kurzzeitig.

Bereiche mit brennbarem Staub
Zone 20
Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbaren Staubes in Luft ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist.
Zone 21
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbaren Staubes in Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.
Zone 22
Bereich, in dem bei Normalbetrieb nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbaren Staubes in Luft auftritt, wenn sie aber dennoch auftritt, dann nur kurzzeitig.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen, in der Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt werden.

Tertiärer oder auch Konstruktiver Explosionsschutz

bedeutet eine Beschränkung der Explosionsauswirkung auf ein unbedenkliches Maß. Dazu zählt eine druckfeste oder druckstoßfeste Bauweise von Gehäusen sowie Druckentlastungs- und Druckausgleichseinrichtungen.

Ex-Schutz

Auch unter den Referenzen von PODUFAL – WIEHOFSKY findet sich ein gutes Beispiel für eine Firma in der die Unterteilung in Zonen notwendig ist.
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Interessant Informationen zum Explosionsschutz finden Sie unter anderem hier:
www.wago.de
www.crouse-hinds.de/
www.schischek.de